Weiterbildung in MINT-Berufen: Förderung und steuerliche Einordnung der Fortbildungskosten

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Bild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Wer sich in einem MINT-Beruf weiterqualifiziert, trägt die Kosten selten allein. In Deutschland greifen mehrere Förderwege nebeneinander: Aufstiegs-BAföG des Bundes, Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, das Weiterbildungsstipendium der SBB, die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte über den Arbeitgeber sowie Programme der einzelnen Bundesländer. Dieser Beitrag ordnet die Wege einander zu und erklärt, wie Fortbildungskosten steuerlich behandelt werden.

Welche Förderwege es in Deutschland gibt

Die Zuständigkeiten unterscheiden sich deutlich: Der Bund fördert Aufstiegsfortbildungen, die Bundesagentur für Arbeit fördert im Rahmen der Arbeitsförderung, die Bundesländer legen eigene Prämien und Schecks auf. Wer den falschen Träger anspricht, verliert Zeit – und wer ein Programm aus einem anderen Land heranzieht, geht leer aus.

Förderwege in DeutschlandAufstiegs-BAföG (AFBG)Bund: Meister, Techniker, FachwirtBildungsgutschein (SGB III)Agentur für Arbeit: ArbeitsuchendeWeiterbildungsstipendiumSBB: Aufnahme bis zum 25. LebensjahrFörderung BeschäftigterÜber den Arbeitgeber beantragt
Vier bundesweite Förderwege für berufliche Weiterbildung. Landesprogramme kommen je nach Bundesland hinzu.

Aufstiegs-BAföG: für Meister-, Techniker- und Fachwirtabschlüsse

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), umgangssprachlich Aufstiegs-BAföG, fördert Fortbildungen oberhalb der Erstausbildung – etwa zum Industriemeister, staatlich geprüften Techniker oder Fachwirt. Nach Angaben des Bundes werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit bis zu 15.000 Euro unabhängig von Einkommen und Vermögen gefördert; die Hälfte davon ist Zuschuss, den Rest kann man als zinsgünstiges Darlehen der KfW aufnehmen. Wer die Prüfung besteht, dem werden 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Teilnehmende an Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag erhalten, der vollständig als Zuschuss gezahlt wird und für Alleinstehende bei bis zu 1.019 Euro monatlich liegt (Quelle: aufstiegs-bafoeg.de, Stand 2026).

Bildungsgutschein: Arbeitsförderung nach SGB III

Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an Arbeitsuchende und an Beschäftigte, deren Qualifikation nicht mehr zum Arbeitsmarkt passt. Er sichert die Übernahme von Lehrgangskosten zu, ist zeitlich und regional befristet und auf ein festgelegtes Bildungsziel beschränkt. Die Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt – ohne diese Beratung wird kein Gutschein ausgestellt. Für Beschäftigte gibt es zusätzlich die Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III, die der Arbeitgeber beantragt und die Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt anteilig bezuschusst.

Weiterbildungsstipendium der SBB

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung ist eine Bestenförderung für beruflich Qualifizierte. Gefördert werden bis zu 9.135 Euro in maximal drei Jahren, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Note 1,9, eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag von Betrieb oder Berufsschule. Die Aufnahme ist bis zum 25. Lebensjahr möglich; wer bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, ist nicht antragsberechtigt (Stand: SBB, 2026).

Landesprogramme: dem richtigen Bundesland zuordnen

Die Länder ergänzen die Bundesförderung mit eigenen Programmen, und diese gelten ausschließlich im jeweiligen Land. In Bayern ist das der Meisterbonus des Bayerischen Wirtschaftsministeriums: eine einmalige Prämie von 3.000 Euro für Prüfungen, deren Ergebnis ab dem 1. Januar 2023 festgestellt wurde. Anspruch haben Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen und gleichwertigen Fortbildungsabschlüssen – etwa Industriemeister, Fachwirte, Betriebswirte – mit Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern; der Antrag ist innerhalb von zwei Jahren nach der Prüfung zu stellen. Nordrhein-Westfalen arbeitet mit dem Bildungsscheck, andere Länder mit Bildungsprämien oder Qualifizierungsschecks unter jeweils eigenen Namen.

Wichtig ist die Abgrenzung zu Österreich: Bildungsscheck des Landes Salzburg, Bildungskonto des Landes Oberösterreich, Bildungskarenz und Fachkräftestipendium sind österreichische Instrumente. Sie stehen Beschäftigten in Bayern oder anderswo in Deutschland nicht offen, auch wenn die Bezeichnungen ähnlich klingen. Die Konditionen der Salzburger Angebote stehen in der Förderübersicht des BFI Salzburg (Österreich) – zur Einordnung, nicht als Fördermöglichkeit für den deutschen Arbeitsmarkt.

Fortbildungskosten in der Steuererklärung

Aufwendungen für eine berufliche Fortbildung sind in Deutschland grundsätzlich Werbungskosten, wenn sie im Zusammenhang mit der ausgeübten oder angestrebten Tätigkeit stehen. Dazu zählen typischerweise Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel sowie Fahrt- und Übernachtungskosten. Für Aufwendungen einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums gilt eine abweichende Regelung: Sie sind nach § 10 Absatz 1 Nummer 7 des Einkommensteuergesetzes nur als Sonderausgaben und nur bis zu einem Höchstbetrag abziehbar.

Steuererklärung mit Arbeitsmitteln für das Homeoffice
Bild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Werbungskosten wirken sich erst aus, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Dieser liegt nach § 9a EStG bei 1.230 Euro im Kalenderjahr und wird automatisch berücksichtigt. Erst darüber hinausgehende Beträge müssen einzeln nachgewiesen werden – Lehrgangsgebühren einer Aufstiegsfortbildung erreichen diese Schwelle regelmäßig.

Für Arbeit in der eigenen Wohnung sieht § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG eine Tagespauschale von 6 Euro vor, höchstens 1.260 Euro im Kalenderjahr. Sie kann für jeden Tag angesetzt werden, an dem die Tätigkeit überwiegend zu Hause stattfindet und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird – auch für Selbstlernphasen einer berufsbegleitenden Weiterbildung. Zur Homeoffice-Pauschale und zu Arbeitsmitteln informieren daneben die Steuerzahlerverbände.

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beruflicher Fortbildungen
  • Fachliteratur und berufsbezogene Arbeitsmittel
  • Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten bei auswärtigen Lehrgängen
  • Tagespauschale für Arbeitstage in der häuslichen Wohnung

Welche Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab – etwa davon, ob eine Erst- oder Zweitausbildung vorliegt und wie ein Arbeitsmittel tatsächlich genutzt wird. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung; verbindlich Auskunft geben Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Lohnsteuerhilfevereine. Werden Kosten bereits durch einen Zuschuss gedeckt, dürfen sie insoweit nicht zusätzlich als Werbungskosten angesetzt werden.

Weiterbildung oder Studium: die Wahl der Qualifizierungsform

Nicht jede Lücke im Profil lässt sich mit einem Lehrgang schließen. Wer eine breitere Qualifikation anstrebt, kann berufsbegleitend studieren statt punktueller Fortbildung. Welche Studienformen dafür infrage kommen, beschreibt der Überblick zum MINT-Fachkräftemangel und der Rolle gezielter Weiterbildung; die ortsunabhängige Variante behandelt der Beitrag zu MINT-Studiengängen im Fernstudium.

Für einzelne Kompetenzfelder reicht dagegen eine gezielte Fortbildung. In der Datenanalyse und Automatisierung ist das häufig eine Programmiersprache – ein Einstieg dazu findet sich im Beitrag zum Python-Grundwissen für MINT-Berufe. Solche Kurse sind oft über den Bildungsgutschein oder die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte finanzierbar, weil sie ein klar benennbares Bildungsziel haben.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Aufstiegs-BAföG und Steuerabzug kombinieren?

Teilweise. Der Zuschussanteil des Aufstiegs-BAföG deckt Kosten ab, die insoweit nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Selbst getragene Anteile – etwa der Darlehensteil oder Kosten außerhalb der Förderung – bleiben steuerlich grundsätzlich berücksichtigungsfähig. Die Abgrenzung im Einzelfall gehört in die steuerliche Beratung.

Gilt der bayerische Meisterbonus auch für andere Bundesländer?

Nein. Der Meisterbonus von 3.000 Euro setzt Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern und eine Prüfung bei einer bayerischen zuständigen Stelle voraus. Andere Länder haben eigene Programme mit abweichenden Beträgen und Bedingungen; ein Anspruch aus dem Programm eines anderen Landes entsteht nicht.

Gelten österreichische Bildungsschecks für Beschäftigte in Deutschland?

Nein. Bildungsscheck des Landes Salzburg, Bildungskonto Oberösterreich, Bildungskarenz und Fachkräftestipendium sind Instrumente des österreichischen Arbeitsmarktes. Für Beschäftigte in Deutschland sind Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein, Weiterbildungsstipendium und die jeweiligen Landesprogramme die passenden Wege.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Über den Bildungsgutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im persönlichen Gespräch. Er kommt in Betracht, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Der Gutschein nennt Bildungsziel, Gültigkeitsdauer und Region.

Bis wann kann ich mich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?

Die Aufnahme ist bis zum 25. Lebensjahr möglich. Zeiten wie Freiwilligendienst oder Elternzeit können die Frist um bis zu drei Jahre verlängern. Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, ist nicht antragsberechtigt.

Quellen und weiterführende Links