Ein Studium neben dem Beruf ist kein Sonderweg mehr. Im Wintersemester 2025/2026 waren an deutschen Hochschulen 2.876.900 Studierende eingeschrieben, 0,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor (Statistisches Bundesamt, Stand November 2025). Ein wachsender Teil davon studiert nicht in Vollzeit, sondern parallel zur Erwerbsarbeit — per Fernstudium, im Abendmodell oder in Wochenendblöcken. Dieser Beitrag beschreibt, wie die Formen sich unterscheiden, was sie verlangen und woran ein berufsbegleitendes Studium am häufigsten scheitert.
Drei Organisationsformen
Das Fernstudium verlangt die größte Selbstorganisation, lässt sich aber am ehesten mit Schichtarbeit, Reisetätigkeit oder Familienpflichten vereinbaren. Das Abendstudium bindet Sie an feste Termine, liefert dafür Struktur und direkten Kontakt zu Lehrenden. Das Wochenendmodell bündelt die Präsenz in Blöcke und kostet dafür freie Wochenenden. Welche Form die richtige ist, hängt weniger vom Fach ab als von Ihrem Arbeitsrhythmus. Speziell für technische und naturwissenschaftliche Fächer lohnt der Blick auf das berufsbegleitende Studium im Fachbereich MINT und auf MINT-Studiengänge per Fernstudium, weil dort Laborpraktika zusätzliche Präsenztage erzwingen können.
Vor- und Nachteile
Der Aufwand ist der offensichtliche Nachteil. Gelernt wird abends und am Wochenende, die Konzentration nach einem Arbeitstag ist begrenzt, und Prüfungsphasen fallen selten mit ruhigen Wochen im Betrieb zusammen. Dazu kommen Kosten: Für Fernstudiengänge privater Anbieter fallen monatliche Gebühren an, hinzu kommen Reise- und Übernachtungskosten für Präsenz- und Klausurtermine. Staatliche Hochschulen verlangen in weiterbildenden Masterprogrammen ebenfalls Entgelte. Die konkrete Höhe unterscheidet sich stark je Anbieter und Studiengang und sollte vor der Anmeldung schriftlich vorliegen, einschließlich der Gebühren für Prüfungswiederholungen und Verlängerungssemester.
Dem stehen handfeste Vorteile gegenüber: Sie bleiben im Beruf und damit im Einkommen, Sie behalten Ihre Rentenanwartschaften, und Sie können Gelerntes unmittelbar anwenden. Für Verhandlungen über Position und Gehalt ist ein während der Beschäftigung erworbener Abschluss ein belastbares Argument. Und die Investition kann sich steuerlich auswirken: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Fortbildungskosten steuerlich absetzen. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, klärt die Steuerberatung oder das Finanzamt.
Welche Abschlüsse möglich sind
Berufsbegleitend erreichbar sind dieselben Grade wie im Vollzeitstudium: Bachelor of Arts und Bachelor of Science, Master of Arts, Master of Science und Master of Engineering sowie der Master of Business Administration (MBA) für Fach- und Führungskräfte mit Berufserfahrung. Auch staatlich anerkannte Zertifikatskurse und Hochschulzertifikate lassen sich einzeln belegen und später auf ein Studium anrechnen. Welche Abschlüsse eine Hochschule tatsächlich vergibt und ob der Studiengang akkreditiert ist, weist der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz aus.
Ein konkretes Beispiel für ein wirtschaftsnahes Fach, das an mehreren Hochschulen auch neben dem Beruf angeboten wird, ist der Studiengang Wirtschaftspsychologie im Bachelor. Wer stattdessen von Anfang an Praxis und Theorie verzahnen möchte, sollte das duale Studium als weitere Alternative zum Vollzeitstudium prüfen.
Zehn Punkte, die Sie vorher klären sollten
- Können Sie die Studiengebühren über die gesamte Regelstudienzeit tragen — einschließlich möglicher Verlängerungssemester?
- Kommen Förderungen in Frage: das Aufstiegsstipendium für beruflich Qualifizierte, ein Weiterbildungsstipendium, ein Bildungsgutschein oder eine Beteiligung des Arbeitgebers?
- Wie viele Stunden pro Woche können Sie realistisch aufbringen? Hochschulen kalkulieren für ein Teilzeitstudium häufig 15 bis 20 Stunden.
- Wann lernen Sie: abends, früh morgens, am Wochenende? Ein fester Zeitblock funktioniert besser als „wenn Zeit bleibt“.
- Wie flexibel sind die Klausurtermine — gibt es mehrere Termine pro Jahr, gibt es Prüfungszentren in Ihrer Nähe?
- Sind Haus- und Projektarbeiten frei terminierbar oder an feste Abgabefenster gebunden?
- Lässt sich das Studium sanktionsfrei unterbrechen, etwa bei Elternzeit, Krankheit oder einem Projekt im Betrieb?
- Können Sie Vorleistungen anrechnen lassen? Eine abgeschlossene Aufstiegsfortbildung verkürzt das Studium an manchen Hochschulen um ein bis zwei Semester.
- Was wollen Sie mit dem Abschluss erreichen — eine bestimmte Position, einen Branchenwechsel, die Zulassung zum Master?
- Steht Ihr Umfeld dahinter? Ohne Rückhalt in Familie und Betrieb wird die Doppelbelastung über mehrere Jahre schwer tragbar.
Finanzierung: Was tatsächlich in Frage kommt
An dieser Stelle kursieren die meisten Missverständnisse, deshalb die wichtigste Einschränkung zuerst: Das klassische BAföG hilft in der Regel nicht weiter. Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz setzt voraus, dass das Studium die Arbeitskraft im Wesentlichen voll beansprucht — Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge erfüllen diese Bedingung meist nicht. Verbindlich entscheidet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, an das Sie sich vor der Anmeldung wenden sollten. Ebenso wenig greift das Aufstiegs-BAföG: Es fördert Aufstiegsfortbildungen wie Meister-, Techniker- oder Fachwirtabschlüsse, nicht Hochschulstudiengänge.
Realistisch sind stattdessen diese Wege:
- Aufstiegsstipendium: Förderung des Bundes für beruflich Qualifizierte, die ein erstes Studium aufnehmen — ausdrücklich auch berufsbegleitend oder in Teilzeit. Voraussetzung sind eine abgeschlossene Ausbildung sowie besondere berufliche Leistungen. Informationen und Bewerbungsverfahren führt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
- Weiterbildungsstipendium: Zuschuss für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit sehr gutem Abschluss, unter bestimmten Bedingungen auch für ein berufsbegleitendes Studium einsetzbar.
- Arbeitgeberbeteiligung: Übernahme von Gebühren, Freistellung für Präsenztage oder beides. Üblich ist eine Bindungsklausel; deren Zulässigkeit und Dauer sollten Sie arbeitsrechtlich prüfen lassen, bevor Sie unterschreiben.
- Bildungsurlaub: In den meisten Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung, meist fünf Tage im Jahr. Die Voraussetzungen regelt das jeweilige Landesgesetz.
- Stipendien der Hochschulen und Stiftungen sowie zweckgebundene Studienkredite, die allerdings Zinskosten verursachen.
Für wen es sich rechnet
Ein berufsbegleitendes Studium lohnt sich, wenn Sie ein klares Ziel haben und die Belastung über drei bis fünf Jahre einplanen können. Es lohnt sich weniger, wenn Sie sich fachlich noch orientieren oder ohnehin einen Wechsel in eine völlig andere Branche anstreben — dafür ist ein Vollzeitstudium meist der schnellere Weg. Wer beruflich vorankommen will, ohne den Arbeitsplatz aufzugeben, findet inzwischen für nahezu jedes Fach ein passendes Modell. Weitere Studienformen und Fächer stellt die Rubrik MINT-Studium vor.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert ein berufsbegleitendes Studium?
Bachelorprogramme sind meist auf sechs bis neun Semester angelegt, Masterprogramme auf vier bis sechs. Viele Anbieter erlauben eine kostenfreie Verlängerung um ein oder zwei Semester. Die verbindliche Regelstudienzeit steht in der Studien- und Prüfungsordnung.
Brauche ich für ein Fernstudium das Abitur?
Nicht zwingend. Neben der allgemeinen Hochschulreife und der Fachhochschulreife gibt es in allen Bundesländern Zugangswege für beruflich Qualifizierte, in der Regel über eine abgeschlossene Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, teils verbunden mit einer Eingangsprüfung oder einem Probestudium. Die Details regeln die Länder und die einzelne Hochschule.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Eine allgemeine Anzeigepflicht besteht nicht, ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich aber. Praktisch ist Offenheit meist sinnvoll: Viele Betriebe beteiligen sich an den Kosten oder gewähren Bildungsurlaub nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder. Verbindliche arbeitsrechtliche Auskünfte erteilt die zuständige Beratungsstelle.
Ist ein Fernstudienabschluss gleichwertig?
Ja, sofern der Studiengang akkreditiert und die Hochschule staatlich anerkannt ist. Die Urkunde weist die Studienform nicht gesondert aus. Prüfen Sie die Akkreditierung vor der Anmeldung im Hochschulkompass oder in der Datenbank des Akkreditierungsrats.
Quellen und weiterführende Informationen
- Statistisches Bundesamt: Studierendenzahlen im Wintersemester 2025/2026
- Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz — Suche nach akkreditierten Studiengängen und Studienformen
- fh-studiengang.de: Übersicht über Fachhochschul-Studiengänge